Barrierefreie Webseiten: Was ist das?

Barrierefreie Websites sind Websites, die so gestaltet wurden, dass alle Menschen, unabhängig von physischen Einschränkungen, sie ohne Unannehmlichkeiten nutzen können.

Hauptsächlich sollen barrierefreie Websites jedoch Menschen mit Behinderungen (mit Beeinträchtigungen des Gehörs, des Sehvermögens, der Motorik oder kognitiven Problemen) helfen, Websites genauso wie andere zu nutzen.

Nach einer vierjährigen Übergangsfrist tritt ab dem 28. Juni 2025 in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte, Dienstleistungen und insbesondere an Websites regelt.

Ab diesem Datum müssen alle im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Hersteller, Importeure und Anbieter dieser Produkte und Dienstleistungen sind zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet.

Zu den ab dem 28. Juni 2025 betroffenen Produkten und Dienstleistungen gehören unter anderem:

  • Computer

  • Telefone

  • Tablets

  • E-Book-Reader

  • Fernseher mit Internetzugang

  • Selbstbedienungsterminals

  • Kommunikationsdienste

  • Bankdienstleistungen

  • Online-Buchungssysteme

  • Personenbeförderungs- und Kurierdienste

  • E-Commerce-Dienste (Online-Shops)

  • Websites und Apps (wenn sie Interaktionen mit Nutzer:innen enthalten, z. B.: Onlineshops, Registrierung, Vertragsabschluss, Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldung, Chatbots usw.)

Es gibt jedoch Ausnahmen.

Laut § 2 Nr. 17 BFSG sind nicht zur Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verpflichtet:

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites gelten, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Das Unternehmen ist kein Kleinstunternehmen (mehr als 10 Beschäftigte und mehr als 2.000.000 Euro Jahresumsatz).
  2. Die Website ermöglicht direkte Interaktionen mit Nutzer:innen (z. B. Kauf/Verkauf, Kontaktformular, Buchung, Chatbot etc.).

Das bedeutet, dass z. B. kleine Kosmetiksalons mit einem Online-Buchungsformular oder kleine Online-Shops nicht verpflichtet sind, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.

Ein sehr hilfreiches Dokument mit einer klaren und verständlichen Erklärung des neuen Barrierefreiheitsgesetzes sowie vielen Beispielen finden Sie unter folgendem Link: Leitlinien für Barrierefreiheit.

Websites, die unter das Gesetz fallen, müssen die Standards EN 301 549 und WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) einhalten.

  • Auf solchen Websites muss eine barrierefreie „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf einer eigenen Seite veröffentlicht sein. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird und welche Bereiche Ihrer Website oder Ihres Onlineshops (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Die Website muss zwingend eine Kontaktmöglichkeit enthalten, über die Nutzer:innen Barrieren melden können.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss leicht auffindbar auf der Website platziert sein.

Was passiert, wenn man die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ignoriert?

Wenn die Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Ihre Website nicht barrierefrei ist, wird Ihnen zunächst die Möglichkeit gegeben, die Barrierefreiheit herzustellen. Reagieren Sie nicht, kann die Behörde Ihre E-Commerce-Aktivitäten aussetzen, bis die Anforderungen erfüllt sind.

Außerdem können Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt werden.

Die Marktüberwachungsbehörde kann von sich aus tätig werden oder auf Hinweis von Verbraucher:innen bzw. Verbänden.

Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet sind – insbesondere, wenn Sie sich nicht sicher sind – empfehlen wir, Ihre Website an die WCAG-Standards anzugleichen.

  • Websites, die diese Standards einhalten, sind oft besser für Suchmaschinen optimiert – dank strukturiertem Inhalt und korrekt semantischem HTML-Code.
  • Darüber hinaus profitieren mehr Menschen von einer barrierefreien Nutzung Ihrer Website.

Zumal die Anforderungen an barrierefreie Websites nicht besonders kompliziert sind und von erfahrenen Entwicklern leicht umgesetzt werden können.

Deshalb berücksichtigen wir bei der Erstellung von Websites die Anforderungen an Barrierefreiheit maximal – unabhängig davon, ob sie verpflichtend sind oder nicht.

Welche Anforderungen konkret gelten, lesen Sie in unserem nächsten Artikel:
Was sind die Anforderungen an barrierefreie Webseiten?