Welche Anforderungen gelten für barrierefreie Websites gemäß WCAG und Gesetzen?

Im vorherigen Artikel haben wir geklärt, was barrierefreie Websites sind. Jetzt ist es an der Zeit zu verstehen, nach welchen Kriterien die Barrierefreiheit einer Website beurteilt wird und wie man erkennt, ob sie eingehalten wird.
Die Barrierefreiheit einer Website besteht aus zwei Teilen: einem sichtbaren (visuellen) und einem unsichtbaren.
Zum sichtbaren Teil gehören alle Einstellungen, die das visuelle Erscheinungsbild der Website verändern. Zum unsichtbaren Teil gehören Einstellungen, deren Änderungen keine sichtbaren Auswirkungen haben.
Natürlich gibt es noch viele weitere Anforderungen, aber bereits die Einhaltung dieser Grundprinzipien verbessert die Nutzbarkeit der Website erheblich und bringt sie der Barrierefreiheit näher.
Stufe A: Grundlegend – z. B. Alternativtexte und korrekte HTML-Struktur.
Stufe AA: Erforderlich – z. B. Farbkontraste, responsives Design, beschriftete Formulare.
Stufe AAA: Optional, nützlich für spezielle Inhalte.
Wichtig:
Eine Website muss dem Standard WCAG-Stufe AA entsprechen, um den Anforderungen des Gesetzes zur Verbesserung der Barrierefreiheit (BFSG) gerecht zu werden.
Wie Sie eine barrierefreie Website erstellen, erfahren Sie in unserem nächsten Artikel:
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